Ambulant Betreutes Wohnen – Soziale Teilhabe Gestalten

Menschen mit Beeinträchtigungen verfügen über vielfältige Fähigkeiten, Erfahrungen und Entwicklungspotenziale. Gleichzeitig stehen sie häufig vor strukturellen Hürden, die selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe erschweren. Ambulante Eingliederungshilfe setzt genau hier an – und unterstützt dabei, solche Barrieren gemeinsam zu erkennen und schrittweise zu überwinden.

Unsere Arbeit basiert auf Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Die Wünsche, die Persönlichkeit und die Würde der unterstützten Person stehen im Mittelpunkt – ebenso wie ihre individuellen Bedarfe, Ressourcen und bisherigen Lösungs- und Lebensentwürfe.

Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Ziel ist es, Autonomie und Mitgestaltung zu ermöglichen und zu stärken – unabhängig von Art und Umfang der Beeinträchtigung. Der Maßstab unserer Arbeit ist nicht Defizit, sondern Teilhabe – konkret, individuell und im Alltag gelebt.

Mobile Unterstützung – dort, wo das Leben stattfindet

Ambulant Betreutes Wohnen bedeutet: Die Unterstützung kommt zu der Person – nicht umgekehrt. Sie findet genau dort statt, wo das eigene Leben gestaltet wird: in der eigenen Wohnung, im sozialen Umfeld, im ganz normalen Alltag.

Unsere Fachkräfte arbeiten strukturiert, individuell abgestimmt und mit Blick auf die gemeinsam vereinbarten Ziele. Diese ergeben sich aus der Teilhabeplanung auf Grundlage des BEI_NRW und bilden den verbindlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit. Im Fokus stehen dabei unter anderem Themen wie Alltagsbewältigung, psychische Stabilisierung, Orientierung im sozialen Umfeld, Umgang mit Behörden, Wahrnehmung der persönlichen Gesundheitssorge, persönliche Lebensplanung oder Gestaltung sozialer Beziehungen – entsprechend der gemeinsam festgelegten Umsetzungsschritte im Alltag.

Die Unterstützung erfolgt im Bezugsfachkraftsystem: Eine feste Fachkraft steht über den gesamten Verlauf der Zusammenarbeit kontinuierlich zur Seite – sie plant, begleitet und reflektiert gemeinsam mit der unterstützten Person alle Schritte im Alltag. Sollte diese Bezugskraft einmal nicht verfügbar sein, übernimmt eine vertraute Fachkraft aus dem Team – gut vorbereitet, transparent und im Sinne der gemeinsam vereinbarten Ziele.

Hilfe zur Selbsthilfe

  • Entwicklung der eigenen Lebensperspektive

  • Lebensführung/Erlangung von Alltagskompetenzen

    Selbstversorgung, Haushaltsführung, Wäscheversorgung, Umgang mit Geld uvm.

  • Beschaffung/Erhalt von Wohnraum

    Umzug, Renovierung, Nachbarschaftskontakte, Einhaltung der Hausordnung, Einrichtung der Wohnung uvm.

  • Erhalt/Wiederherstellung der Gesundheit

    Umgang mit der Erkrankung, Psychoedukation, gesunder Lebensstil, Arztbesuche, Stärkung der Behandlungsmotivation, Einhalten von Therapien, Abwendung von gesundheitlichen Risiken uvm.

  • Gestaltung sozialer Beziehungen/Vermittlung sozialer Kompetenzen

    z.B. Partnerschaft, Freunde, Angehörige, soziales Umfeld u.A.

  • Vermeidung von Isolation und Ausgrenzung

  • Förderung einer angemessenen Tagesstruktur/Freizeitgestaltung

  • Mobilität und Interaktion im außerhäuslichen Lebensbereich

    Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Begegnung mit Fremden, Erschließung von Informationsquellen, kommunikative Kompetenzen uvm.

  • Beschaffung/Erhalt einer Beschäftigung oder Berufstätigkeit

    Zusammenarbeit mit Arbeitgebenden/ WfbM, Motivation, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz uvm.

  • Umgang mit Behörden

    Anträge stellen, Behördengänge, Lesen/Verstehen/Beantworten von Bescheiden, Terminabsprachen uvm.

  • Abbau von herausfordernden bzw. gefährdenden Verhaltensweisen

  • Entwicklung/Erhalt psychischer und emotionaler Stabilität

    Bewältigung persönlicher Probleme, Antriebsstörungen, Ängste und Spannungen

  • Bewältigung von Krisen, Konflikt- und Notfallsituationen

Kostenträger

Die Lisa Wöll GmbH erbringt als private Anbieterin Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung nach §§ 99, 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m § 78 SGB IX.

Wir haben mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine entsprechende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung für den Bereich der Sozialen Teilhabe („Ambulant Betreutes Wohnen“) für Menschen mit kognitiver und/oder psychischer Beeinträchtigung geschlossen. Hierin wird auch die Höhe der Vergütung der einzelnen Fachleistungsstunden geregelt.

Finanziert werden diese Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung vom LVR, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – sprechen Sie uns gerne darauf an.

Unsere Leistungen können selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.