Verlässlicher Halt und Unterstützung: die Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein ambulantes Unterstützungsangebot der Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 in Verbindung mit § 30 SGB VIII. Sie richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche, deren psychosoziale Entwicklung gefährdet ist oder bei denen ein erzieherischer Unterstützungsbedarf besteht – mit besonderem Fokus auf ihre individuelle Lebenssituation und Ressourcen.

Ziel ist es, die jungen Menschen in ihrer persönlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung zu stärken, sie zur eigenständigen Lebensbewältigung zu befähigen und ihre Teilhabechancen zu verbessern. Die Einbindung familiärer und sozialer Bezüge erfolgt situations- und bedarfsorientiert.

 

Arbeitsweise und Zielorientierung

Die Ausgestaltung der Erziehungsbeistandschaft erfolgt im Rahmen des Hilfeplanverfahrens (§ 36 SGB VIII) auf Grundlage der individuell vereinbarten Ziele und im Auftrag des zuständigen Jugendamtes. Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist eine tragfähige Arbeitsbeziehung zwischen Fachkraft und Hilfeempfangenden sowie deren Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung.

Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft steht die individuelle Begleitung des jungen Menschen im Vordergrund. Die Einbindung der Sorgeberechtigten erfolgt in dem Umfang, der zur Erreichung der Hilfeziele notwendig und geeignet ist, wobei deren Grundverantwortung für die Erziehung unberührt bleibt (§ 1 Abs. 2 SGB VIII).

Die Hilfe erfolgt in der Regel aufsuchend – im unmittelbaren Lebensumfeld der jungen Menschen. Je nach Bedarf werden ergänzend sozialräumliche Ressourcen genutzt, einschließlich der Räumlichkeiten der Lisa Wöll GmbH, um ein geeignetes und geschütztes Setting für Beratung, Stabilisierung und Förderung zu schaffen.

 

Passgenaue Unterstützung und Beteiligung

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine einzelfallorientierte, flexibel angelegte Maßnahme, die sich an der Lebensrealität der Kinder und Jugendlichen orientiert. Ihre kontinuierliche Beteiligung im Hilfeprozess stärkt ihre Selbstwirksamkeit und unterstützt eine nachhaltige Veränderung. Die Maßnahme wird so geplant und umgesetzt, dass bestehende Hilfestrukturen sinnvoll ergänzt und Doppelstrukturen vermieden werden.