Für die Rechte des Kindes: Der Begleitete Umgang
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen sowie weiteren engen Bezugspersonen – unabhängig von der elterlichen Lebenssituation. Dieses Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1684 BGB) verankert und dient dem Erhalt familiärer Bindungen sowie der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Wenn dieser Umgang nicht eigenverantwortlich gestaltet werden kann, bietet unser Fachbereich im Auftrag des Jugendamtes den begleiteten Umgang als unterstützendes Angebot gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII an. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Kindern und getrenntlebenden Elternteilen in einem geschützten, entwicklungsförderlichen Rahmen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der individuellen Familiendynamik.
Rechtsgrundlage und fachliche Umsetzung
Die konkrete Ausgestaltung und Durchführung des begleiteten Umgangs erfolgt auf Grundlage eines fachlich abgestimmten Hilfeprozesses in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt. Unsere Fachkräfte begleiten die Umgangskontakte im Sinne einer neutralen, beobachtenden und schützenden Instanz. Dabei orientieren sie sich konsequent am Wohl, an der Sicherheit und an den individuellen Bedürfnissen des Kindes.
Eingesetzt wird die Maßnahme insbesondere bei:
- Loyalitätskonflikten und Kontaktabbrüchen,
- hochstrittigen Trennungssituationen mit erheblichem Konfliktpotenzial,
- Entfremdung eines Elternteils,
- Verdacht auf häusliche oder psychische Gewalt.
Begleitende Gesprächsführung mit Sorgeberechtigten
Ergänzend zur Begleitung der Umgangskontakte bietet der Fachbereich Gesprächsangebote für die Sorgeberechtigten – sowohl in Einzel- als auch in gemeinsamen Settings. Ziel ist hier, Kommunikationsstörungen abzubauen, tragfähige Interaktionsformen zu fördern und die Sorgeberechtigten zu befähigen, künftige Umgangsregelungen eigenverantwortlich und im Sinne des Kindeswohls zu gestalten.
Die Umgangskontakte werden durch unsere Fachkräfte strukturiert dokumentiert. Bei Bedarf kann eine fachlich fundierte Einschätzung zur Entwicklung der Umgangsdynamik bereitgestellt werden.