Verlässlicher Halt und Unterstützung: die Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den „klassischen“ ambulanten Hilfen zur Erziehung. Der Fokus liegt dabei auf dem Kind oder der/dem Jugendliche*n und ihrer/seiner individuellen Bewältigung von Entwicklungsproblemen.

Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit, Motivation und aktive Bereitschaft zur Mitwirkung des jungen Menschen voraus. Gesetzliche Grundlage dieser einzelfallorientierten Beratung und Begleitung ist §27 i.V. mit § 30 SGB VIII.

Die konkrete Ausgestaltung der Hilfen basiert auf den Aufträgen des Jugendamtes und den in der Hilfeplanung vereinbarten Entwicklungszielen. Dabei können die Inhalte vielfältig sein und orientieren sich immer an den individuellen Ressourcen und Bedarfen des jungen Menschen.

So unterstützen wir bspw. beim Umgang mit der eigenen Familie, vermitteln bei Eltern-Kind-Konflikten, stärken die Eigenverantwortung und entwickeln das Selbsthilfepotential – kurz gesagt begleiten wir den jungen Menschen bei seiner persönlichen, schulischen und beruflichen Verselbständigung.

Intensive Begleitung von Familien: die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist die intensivste Form der ambulanten Jugendhilfen und in der Regel auf längere Dauer angelegt. Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk.

Dabei ist sie auf die Mitarbeit, ein gewisses Maß an Problemeinsicht und den Veränderungswillen der gesamten Familie angewiesen. Eine vertrauensvolle und angstfreie Zusammenarbeit mit unseren Fachkräften ist Basis für die freiwillige Inanspruchnahme dieser Hilfeform. Gesetzliche Grundlage ist hier der §27 i.V. mit § 30 SGB VIII.

Die konkrete Ausgestaltung der Hilfen basiert auf den Aufträgen des Jugendamtes und den in der Hilfeplanung vereinbarten Entwicklungszielen. Unsere Fachkräfte suchen die Familien in ihrem häuslichen Umfeld auf, um Probleme in der Kindeserziehung, der lebenspraktischen Alltagbewältigung und den familiären Beziehungen gemeinsam zu bearbeiten. Durch Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb des Familiensystems werden Veränderungen zum Wohle des Kindes angestoßen.

Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Hilfe zur Selbsthilfe, die Stärkung der familiären Erziehungsfähigkeit sowie die Mobilisierung von Selbstwert und Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen und Perspektiven, damit Kinder in ihrem Familiensystem gut leben können und so eine Fremdunterbringung vermieden wird.

Für die Rechte des Kindes: Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang, auch Umgangsrecht oder Besuchsrecht genannt ist eine Pflichtleistung der Jugendhilfe.

Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen oder einer engen Bezugsperson. Umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinen Kindern berechtigt und verpflichtet. Nicht immer gestaltet sich die Regelung dieses Umgangs reibungslos, in diesen Fällen soll entsprechende fachliche Hilfestellung geleistet werden. Das zuständige Jugendamt unterstützt die Eltern bei der Findung von regelmäßigen Terminen und stellt ihnen Fachkräfte des Helfernetztes zur Seite.

Nach §18 Abs. 3 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung ihres Umgangsrechts. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Auch Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts.

Der begleitete Umgang ermöglicht Besuchskontakte des Kindes mit den jeweils Umgangsberechtigten. Bei der Übergabe oder auch während des gesamten Besuchskontaktes ist immer eine dritte Person anwesend. Die beteiligten Erwachsenen werde dabei unterstützt, künftige Besuchskontakte selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten.

Unsere Fachkräfte achten beim Begleiteten Umgang grundsätzlich auf das Wohl des Kindes und bewahren im Streitfall stets Neutralität. Sie handeln mit allen Beteiligten konkrete Vereinbarungen und Regeln aus. Dabei haben sie immer zwei Dinge im Blick: eine befriedigende Lösung für den Moment und eine gute Perspektive für die Zukunft.