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Hilfe für junge Volljährige

Im Rahmen der sogenannten Hilfe für junge Volljährige unterstützen und begleiten wir junge Menschen auf ihrem Weg zu verantwortungsvollen, selbständigen Erwachsenen. Bei diesen Leistungen, geht es nicht darum, Erziehungsdefizite auszugleichen sondern hier steht das Erreichen der persönlichen, lebenspraktischen Selbständigkeit im Vordergrund. Wir arbeiten gemeinsam an der eigenverantwortlichen Lebensführung und den Herausforderungen des Alltags – mitten im Leben und genau da, wo es ohne Unterstützung bisher schwierig war.

Junge Volljährige haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn bei ihnen in Folge psychischer Belastungen und Besonderheiten die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wesentlich beeinträchtigt ist. Voraussetzung für diese Leistungserbringung ist zunächst ein Fachgutachten, aus dem sich das Vorliegen einer seelischen Behinderung mit Krankheitswert ergibt.

Dieses Angebot richtet sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren (in begründeten Einzelfällen auch bis zu 27 Jahren), die aufgrund besonderer Problemlagen oder Notsituationen Hilfe benötigen. Anspruchsberechtigt sind junge Volljährige, denen gemäß § 41 SGB VIII i. V. m § 35a SGB VIII Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt wird.

Die Eingliederungshilfe für junge Volljährige ist eine Leistung der Jugendhilfe, an die entsprechende fachliche Anforderungen gestellt werden müssen. Dazu gehören insbesondere:

  • die Bereitschaft des jungen Menschen, an der Maßnahme aktiv mitzuwirken
  • ein Mindestmaß an Verlässlichkeit
  • ein Mindestmaß an beherrschten Alltagstechniken
  • die vorherige Erklärung der Übernahme der Kosten durch das zuständige Jugendamt

Unterstützungsangebot

Wir unterstützen, begleiten und beraten junge Volljährige je nach ihrem individuellen Unterstützungsbedarf

Zu unseren Leistungen in diesem Bereich kann zum Beispiel gehören:

• Psychische Entlastung und Stabilisierung
• Vermittlung von Strategien zum Umgang mit Krisen
• Aufbau verlässlicher und kontinuierlicher Beziehungen
• Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Einbindung in soziale Netzwerke
• Verantwortlicher Umgang mit finanziellen Mitteln
• Entwickeln und Verfolgen einer beruflichen Perspektive
• Übernahme von Verantwortung für die eigene Wohnung
• Umgang mit Behörden und Ämtern
• Realistischer Umgang mit sozialen Kontakten, z. B. im Freundeskreis oder im Elternhaus
• Umgang mit psychischer Beeinträchtigung
• Erlernen von angemessenen Konfliktlösungsstrategien
• Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
• Treffen von qualifizierten Entscheidungen
• Entwickeln einer passenden Lebensperspektive…

Kostenträger

Die Kosten werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, von dem zuständigen Jugendamt übernommen.